SchülerbildSchüler in Klassenzimmer, © Günster 2015Hände vor Tafel, © Günster 2015

Krankheiten

Wenn Ihr Kind krank ist, bitten wir Sie, bis spätestens 7.30 Uhr Bescheid zu geben.

  • telefonisch im Sekretariat unter: 08072/9176-0
  • per e-mail an info(at)vs-haag.de
  • per Fax unter: 08072/9176-20
  • im Elternportal

Am Freitag ist unser Sekretariat nicht besetzt, sprechen Sie dann bitte auf den Anrufbeantworter, dieser wird abgehört.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind jeden Tag krank melden müssen. Sollten Sie bei der Krankmeldung bereits wissen, dass sich die Krankheit über einige Tage erstrecken wird, geben Sie das bitte an.

 

Denken Sie bitte auch an die Meldepflicht von ansteckenden Krankheiten wie Scharlach, Windpocken, Röteln und Läusen usw. Ebenso sollten Sie immer erst ein gesundetes Kind in die Schule schicken, um Neuansteckungen unter den Mitschülern zu vermeiden.

Was tun bei Läusen?

Da es immer wieder zu Fragen bei Kopfläusebefall kommt, hier noch einmal die Bestimmungen:

Entsprechend § 34 Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder, die von Kopfläusen befallen sind, die Schule nicht besuchen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.

Die Erziehungsberechtigten müssen die Durchführung der Behandlung und der Wiederholungsbehandlung schriftlich bestätigen und der Schule vorlegen.

Ein ärztliches Attest ist erst bei wiederholtem Befall vorzulegen!